>
 96049 Bamberg

LAG Jugend

§3 Jugend des Vereins

(1) Alle Mitglieder des Vereins bis einschließlich 27 Jahre bilden die Jugend. Diese führt und verwaltet sich selbst.

(2) Sie gibt sich eine eigene Jugendordnung, die durch den Vorstand des Gesamtvereins zu bestätigen ist und nicht gegen die Satzung oder deren Sinn und Zweck verstoßen darf.

(3) Die Jugend führt eine eigene Kasse und darf über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel in Eigenständigkeit entscheiden. Der Vorstand ist berechtigt, sich über die Geschäftsführung der Jugend zu informieren.

(4) Die Jugendwartin/ der Jugenwart wird von der Jugend bis einschließlich 27 Jahre gewählt. Dies gilt, sobald sich die Jugend mit einer eigenen Jugendordnung organisiert hat. Bis dahin wird sie/er von der Mitgliederversammlung gewählt.

(5) Die/der Jugendwart/in hat die Aufgabe sich für die Belange der Jugend im Verein einzusetzen. Sie/er hat darauf hinzuwirken, dass sich eine Jugendordnung entwickelt.

Wir wurden ins Bayerische Wertebündnis aufgenommen“

Landesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik e.V.

 96049 Bamberg

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung